Ungarisch Übersetzer
Suchen Sie erfahrene und qualifizierte Ungarisch-Übersetzer?
Wir sind
- gerichtlich beeidigte Übersetzer für Ungarisch und Deutsch
- staatlich geprüfte Deutsch-Ungarisch-Übersetzer
- zuverlässig, schnell, flexibel und bezahlbar
- sorgfältig, termintreu und vielseitig
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir unterbreiten gerne ein unverbindliches Angebot in deutscher, ungarischer oder in englischer Sprache.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Agnes Derjanecz, staatlich geprüfte und beeidigte Ungarisch Übersetzerin und Dolmetscherin,
Mitglied im Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)
Tel.: 06421 840 3385 oder +49 (0)178 142 72 48
Wir bieten
- Fachübersetzungen: Deutsch-Ungarisch, Ungarisch-Deutsch, Englisch-Ungarisch nach DIN EN 15038
- Folgende Fachgebiete: Wirtschaft, Recht, Chemie, Pharmazie, Medizin
- Urkundenübersetzung (Vertrag, Zeugnis, Diplom, Geburtsurkunde, etc.)
- beglaubigte Ungarisch Übersetzungen aus dem Deutschen
- beglaubigte Übersetzungen aus dem Ungarischen ins Deutsche
- Dolmetschen: Ungarisch-Deutsch / Deutsch-Ungarisch vor Gericht, beim Notar oder in Verhandlungen
- Korrektorat und Lektorat
- Textservice: Webseiten, Werbetexte
- eine fundierte Ausbildung, langjährige Erfahrung und überzeugende Referenzen
- interkulturelle Beratung, langjährige Erfahrung und stellen Ihnen gerne unser Fachwissen zur Verfügung.
Nachfolgend einige Informationen zum Berufsbild:
Ungarisch-Übersetzer übertragen schriftliche Texte als Kommunikationsschnittstelle und müssen neben sehr gründlicher Sprachkenntnis zwei wesentliche
Voraussetzungen für den Beruf erfüllen: sie müssen das notwendige Sachwissen und ein gründliches prozessbezogenes Wissen vorweisen können. Zudem müssen
Ungarisch Übersetzer über interkulturelle Kompetenz verfügen, damit der Text bei der Kommunikation über Sprach- und Kulturgrenzen hinweg seine Funktion
erfüllen kann.
Staatlich geprüfte Ungarisch-Übersetzer haben eine staatliche Prüfung für Übersetzer erfolgreich abgelegt. Das bezeugt, dass sie über die notwendige Qualifikationen, einen entsprechenden Hochschulabschluss, sowie über Erfahrung, Wissen und Können verfügen. Diese Bezeichnung ist insofern wichtig, weil die Berufsbezeichnung "Ungarisch Übersetzer" nicht geschützt ist, und sich dadurch jeder als Ungarisch Übersetzer bezeichnen kann.
Gerichtlich beeidigte Ungarisch-Übersetzer sind von einem deutschen Landgericht ermächtigt, ihre Übersetzungen in die ungarische oder aus der ungarischen Sprache zu beglaubigen, indem sie diese unterzeichnen sowie mit ihrem Stempel und einem Beglaubigungsvermerk versehen. Durch die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung bürgen sie für die Echtheit des Dokumentes, welches anschließend bei Gerichten und Behörden eingereicht werden kann.