Eine besondere Form der Übersetzung ist die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen mit Bestätigung der Richtigkeit (Beglaubigung) zur Vorlage bei Behörden und im internationalen Rechtsverkehr. Eine beglaubigte deutsche bzw. ungarische Übersetzung können nur Übersetzer nur erstellen, die hierzu eine besondere Ermächtigung entsprechend den jeweiligen Rechtsvorschriften haben.
Dr. Agnes Derjanecz ist vom Landgericht Heidelberg ermächtigt, bundesweit beglaubigte Übersetzungen in der Sprachkombination Deutsch-Ungarisch bzw. Ungarisch-Deutsch für Sie anzufertigen.
Einige Leistungsbeispiele: Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Namensänderung, Schulzeugnis, Diplom, Kaufvertrag, KOnformitätserklärung, Führungszeugnis, ärztliche Befunde, Korrespondenz, Versicherungs- und Rentenangelegenheiten.